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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - VerfGH 81/21.VB-3 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2021 - VerfGH 81/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,40752)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2021 - VerfGH 81/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,40752)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag und zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Unzlässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 81/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - VerfGH 81/21.VB-3
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - VerfGH 81/21
Ob hiervon abweichend in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts eine Gegenvorstellung beziehungsweise bei der Geltendmachung von Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör eine Anhörungsrüge in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20
Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - VerfGH 81/21
Das Gericht braucht dabei aber nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es kann sich auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.Vb-2, juris, Rn. 27 m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 200/20
Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - VerfGH 81/21
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 200/20.VB-1, juris, Rn. 4).